Finanz- und Vermögensstatus

Die Restrukturierung eines Unternehmens beginnt immer mit der Erstellung eines Finanz- und Vermögensstatus, um das Insolvenzrisiko zu beurteilen.

Gemäß § 15a I InsO besteht die Insolvenzantragspflicht für juristische Personen bei Zahlungsunfähigkeit und / oder bei Überschuldung. Ein hieraus notwendiger Insolvenzantrag ist spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung zu stellen.

Abb.: Insolvenzantragsgründe gemäß § 15a InsO – Insolvenzordnung

Aufgrund des Ergebnisses des Finanz- und Vermögensstatus wird entschieden,
mit welchem Verfahren die Restrukturierung umgesetzt werden soll.