Restrukturierung

Finanz- und Vermögensstatus

Die Restrukturierung eines Unternehmens beginnt immer mit der Erstellung eines Finanz- und Vermögensstatus zur Beurteilung des Insolvenzrisikos. Gemäß § 15a I InsO besteht die Insolvenzantragspflicht für juristische Personen im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.

 

Restrukturierungs- und Sanierungsverfahren

Erfahren Sie anhand einer Übersicht mehr über die möglichen Restrukturierungs- und Sanierungsverfahren.

 

 

Klassischer
Turnaround

Der Turnaround dient dazu, das Unternehmen wieder „zum Laufen“ zu bringen. Dazu bedarf es eines Sanierungskonzepts, mit dem die richtigen Maßnahmen initiiert und durch ein integriertes Maßnahmenmanagement umgesetzt werden.

 

Präventiver Restrukturierungsrahmen

Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes, kurz StaRUG, ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Das Ziel dieses neuen Gesetzes ist es Unternehmen sanieren, bevor die Insolvenz eintritt. Damit können Unternehmen zukunfts- und bestandsfähig bleiben.

 

Sanierung in Eigenverwaltung

Die Restrukturierung eines Unternehmens beginnt immer mit der Erstellung eines Finanz- und Vermögensstatus, zur Beurteilung des Insolvenzrisikos. Gemäß § 15a I InsO besteht die Insolvenzantragspflicht, für juristische Personen, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.

 

Stilllegung, Liquidation und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensteilen

 

Die Einstellung des operativen Geschäftsbetriebs, der Verkauf aller Vermögensgegenstände (Anlage- und Umlaufvermögen) sowie der hierzu notwendige Rückbau und ggf. Abriss von Anlagen und Immobilien, um Liquidität zu generieren und das Unternehmensgrundstück und die sich darauf befindlichen Gebäude einer anderen Verwendung zuzuführen, ist ebenfalls ein Bestandteil der Restrukturierung.